Leistungen der Objektüberwachung
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Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34) sind für die Objektüberwachung 32 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet. In Anlage 10 sind die Grundleistungen beschrieben:
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a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
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b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
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c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
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d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
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e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
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f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
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g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
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h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
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i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
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j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
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k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
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l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
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m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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n) Übergabe des Objekts
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o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
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p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
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Leistungen der Objektüberwachung
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Im Leistungsbild Freianlagen (§ 39) sind für die Objektüberwachung 30 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet. In Anlage 11 sind die Grundleistungen beschriebenen:
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a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
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b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
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c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
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d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
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e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
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f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
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g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
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h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
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i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
-
j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
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k) Übergabe des Objekts
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l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
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m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
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n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
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o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
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p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
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q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts