top of page
Leistungen der Objektüberwachung
​

Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34) sind für die Objektüberwachung 32 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet. In Anlage 10 sind die Grundleistungen beschrieben:

  • a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

  • c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

  • d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

  • e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)

  • f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

  • g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen

  • h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

  • i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

  • j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

  • k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

  • l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

  • m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

  • n) Übergabe des Objekts

  • o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

  • p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

 

  •  

​

Leistungen der Objektüberwachung
​

Im Leistungsbild Freianlagen (§ 39) sind für die Objektüberwachung 30 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet. In Anlage 11 sind die Grundleistungen beschriebenen:

  • a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen

  • c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

  • d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

  • e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses

  • f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen

  • g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen

  • h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

  • i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

  • j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

  • k) Übergabe des Objekts

  • l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

  • m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

  • n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen

  • o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

  • p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

  • q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

 

National

und International

Anrufen

Tel.: +41764629003

Fax: 

© 2019  Business Solutions. 

Copyright Swiss Agency f. CDS

bottom of page