Kantons- und länderübergreifende Ermittler-Einsätze
Die Observationstätigkeit unserer Ermittler aus der Schweiz beschränkt sich nicht allein auf unsere heimische Wirtschaftsmetropole und ihre Umgebung, sondern wir ermitteln in allen Schweizer Kantonen und Städten, unter anderem im Aargau und im Tessin, in Bern, Genf, Luzern und selbst im liechtensteinischen Vaduz. Auch im restlichen Europa (zum Beispiel Luxemburg, Deutschland oder Dänemark) und weltweit sind wir für unsere Auftraggeber im Einsatz. Ebenso stellen wir unser Know-how für Klienten aus dem Ausland zur Verfügung, wenn sie ein kompetentes Ermittler-Team in der Schweiz benötigen.
Wir observieren für Sie und decken auf
Privatpersonen, Unternehmen, Anwälten oder öffentlichen Einrichtungen können uns mit einer Observation beauftragen, um Sachverhalte aufzuklären oder um Anfangs verdachte zu beweisen. Hierbei kann es sich um Arbeitspflichtverletzungen, Eheangelegenheiten, Diebstähle, Schwarzarbeit, Sabotage, Mobbing, Stalking, Unterhaltsangelegenheiten oder Sorgerechtsermittlungen handeln, um nur einige Beispiele zu nennen.
Was man für eine erfolgreiche Observation benötigt:
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Um immer ein Ergebnis zu liefern, ist das Wichtigste: gut ausgebildete Detektive („Observanten“). Die stetigen Weiterbildungen unseres Teams sorgt dafür, dass wir unseren Qualitätsansprüchen auch in Zukunft gerecht werden.
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Fahrzeuge und GPS-Technik – Technik hat einen sehr hohen Stellenwert in unserem Team. Dazu gehören stark motorisierte und umgebaute Fahrzeuge, alle Fahrzeuge sind mit GPS-Sendern ausgestattet, die die Positionsdaten auf unseren eigenen Server übermitteln. Das erlaubt eine Minuten-genaue Berichterstattung und eine bessere Koordination der Teammitglieder im Einsatz.
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Persönliche Ausstattung – Die persönliche Ausstattung umfasst, Videokameras, Fotokameras, Ferngläser, Nachtsichtgeräte, verdeckte Videoausrüstung, Kommunikations -Lösungen mit verdeckter Trageweise, verschlüsselte Funktechnik.
Zielperson immer im Blickfeld | Legale Investigationsmethoden
Bei der Personenüberwachung dokumentieren unsere geschulten Ermittler die Erkenntnisse zum einen mittels Bildmaterial und zum anderen durch Niederschrift in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht. Wir gehen akribisch vor, jedoch ohne gegen geltendes Gesetz zu verstossen. Das heisst, dass wir die Zielperson zwar genauestens hinsichtlich des Tatverdachts beobachten, jedoch zum Beispiel nicht in ihre Wohnung oder ihr Haus eindringen, um dort zu observieren, da dies unter anderem nach Art. 186 StGB strafbar ist. Einerseits würden unsere Ermittler damit die schweizerische Rechtsprechung missachten, andererseits wären die derart erbrachten Beweise aufgrund der strafbaren Beschaffungsmethode nicht gerichtsverwertbar und somit für die meisten unserer Klienten nutzlos.